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Personalanzeige

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Stellenanzeige; eine Personalanzeige wird von einem Arbeitgeber oder von einer Personalvermittlung geschaltet, sofern aufgrund von offenen Stellen nach neuen Mitarbeitern oder Arbeitnehmern gesucht wird.

    Bis in die 1990er-Jahre hinein war das Haupt-Medium für Stellenanzeigen die Tageszeitung. Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Personalprozessen und deren gleichzeitiger Automatisierung werden offene Stellen inzwischen überwiegend über die Karriereswebseite der jeweiligen Organisation, über Online-Karriereportale wie Monster, Jobware, Stepstone, Bundesagentur für Arbeit, Indeed, oder über soziale Netzwerke wie facebook, Xing, linkedin beworben. Auf diesen Plattformen bietet sich für einen Bewerber meist die Gelegenheit, etwa über eine E-Mail mit dem jeweiligen Unternehmen in Kontakt zu treten, oder es ist möglich, sich direkt online zu bewerben; vgl. auch E-Recruiting, Mobile Recruiting, Karriere-Blogs. Bei der Gestaltung von online Stellenanzeigen ist insbesondere das Leseverhalten (Eye-Tracking) der jeweiligen Zielgruppe zu berücksichtigen.

    Arten:
    (1) offene Personalanzeige, mit Namensnennung der ausschreibenden Organisation;
    (2) Kennziffer-(Chiffre-)Personalanzeige.
    (3) innerbetriebliche Stellenanzeige, wenn mit dem Betriebsrat eine zusätzliche innerbetriebliche Ausschreibungspflicht gemäß § 93 BetrVG vereinbart ist.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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