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Sichttratte

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gezogener Wechsel (Tratte), der bei Vorlage (bei Sicht) zahlbar ist.

    Im Exportgeschäft werden Sichttratten v.a. beim Dokumenteninkasso (Inkasso) und Dokumentenakkreditiv (Akkreditiv) verwendet, falls ihre Ausstellung vorgeschrieben ist. Wenn beim Dokumentenakkreditiv eine Sichttratte gezogen wird, werden die Dokumente nur gegen Bezahlung der Sichttratte ausgehändigt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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