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EU-Agenturen

Definition: Was ist "EU-Agenturen"?

Die EU verfügt über eine Vielzahl von Einrichtungen des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die unabhängig von den EU-Institutionen arbeiten. Sie haben bestimmte technische, wissenschaftliche und administrative Aufgaben in bestimmten Bereichen.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die EU verfügt über mehr als 40 dislozierte Einrichtungen des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die unabhängig von den EU-Organen arbeiten. Sie haben bestimmte technische, wissenschaftliche und administrative Aufgaben in fest definierten Bereichen. Dazu zählen das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) in Thessaloniki/Griechenland, die Europäische Stiftung für Berufsbildung (EUROFUND) in Dublin/Irland, das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante/Spanien,  die Europäische Umweltagentur (EEA) in Kopenhagen/Dänemark und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma/Italien. Ferner sind zu nennen: Das EU-Satellitenzentrum in Torrejón/Spanien, das Europäische Verteidigungsagentur (EDA) in Brüssel/Belgien und das EU-Institut für Sicherheitsstudien in Paris/Frankreich. Aufgrund des Brexit werden zwei EU-Agenturen ihren Sitz aus London verlegen: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) nach Paris und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) nach Amsterdam. Europol (Europäisches Polizeiamt), Eurojust (Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit) und die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) sind die drei Einrichtungen, die seinerzeit innerhalb der „Dritten Säule” gegründet wurden. Im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit wurde 2017 die EU-Staatsanwaltschaft gegründet. Hinzu kommen sog. "Exekutivagenturen", die für die Verwaltung bestimmter EU-Förderprogrammen zuständig sind, z.B. im Technik-, Bildungs- und Forschungsbereich.

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