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drittfinanzierter Arbeitsvertrag

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    Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitgeber die vollen Arbeitgeberpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer übernimmt, aber die finanziellen Belastungen ausschließlich oder überwiegend von einem Dritten getragen werden. Drittfinanzierte Arbeitsverträge finden sich v.a. im Hochschul- und Forschungsbereich, wenn eine Förderungsinstitution die Personalkosten trägt (Drittmittelforschung). Oft liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor (vgl. § 2 II Wissenschaftszeitvertragsgesetz). Umstritten ist, ob die Streichung der Mittel ohne weiteres zur betriebsbedingten Kündigung berechtigt.

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