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Gründungskosten

Definition: Was ist "Gründungskosten"?

Gesamtheit der Aufwendungen für die Schaffung der rechtlichen Existenz eines Unternehmens, wie Gründerlohn, Provisionen, Notar- und Gerichtskosten.

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    Gesamtheit der Aufwendungen für die Schaffung der rechtlichen Existenz eines Unternehmens, wie Gründerlohn, Provisionen, Notar- und Gerichtskosten.

    Gründungskosten sind nach Steuerrecht als Betriebskosten abzusetzen. Eine Aktivierung der Gründungskosten als Vermögensgegenstand ist nach § 248 I HGB (ebenso wie die Aktivierung von Kosten der Eigenkapitalbeschaffung) nicht erlaubt. Dagegen sind Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes als Bilanzierungshilfe aktivierungsfähig.

    Gründungskosten stehen nicht in Zusammenhang mit dem Leistungsprozess des Betriebes und stellen  somit keine Kosten im Sinn der Kostenrechnung dar.

    Vgl. auch Gründung einer AG.

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