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Akzeptkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wechselkredit, bei dem ein Kreditinstitut gegen Berechnung einer Akzeptprovision einen von ihrem Kunden gezogenen Wechsel akzeptiert (Bankakzept, eigene Akzepte). Die Bank haftet damit für die Einlösung des Wechsels. Spätestens einen Tag vor Fälligkeit des Wechsels hat der Kunde den Wechselbetrag zur Verfügung zu stellen. Akzeptkredite gehören zu den Geschäften der Kreditleihe, bei denen das Kreditinstitut seine (gute) Bonität auf den Wechsel überträgt. Für das Kreditinstitut entsteht nur dann ein Risiko, wenn der Kunde den Betrag nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt. Deshalb stellen Akzeptkredite für Kreditinstitute Eventualverbindlichkeiten dar.

    Akzeptkredite werden v.a. im Außenhandel zur Finanzierung von Importgeschäften verwendet (Rembourskredit). Andere Verwendungsmöglichkeiten wie die Verwendung des Bankakzeptes zur Bezahlung von Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen sowie zur Beschaffung liquider Mittel (Finanzwechsel) durch Diskontierung haben heute im Kreditgeschäft an Bedeutung verloren.

     

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