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Revision von Bodenversiegelung vom 27.07.2012 - 11:38
Bodenversiegelung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In § 1a des Baugesetzbuches werden die umweltschützenden Belange berücksichtigt. Aufgrund der Klimaveränderung ist dies eine ernstzunehmende Tatsache. Gemäß Gesetz ist mit dem Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, wobei die Bodenversiegelung auf ein notwendiges Maß zu begrenzen ist. Vielfach wird auf die versiegelte Fläche eine Oberflächenabwassergebühr erhoben.
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