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Destination

Definition: Was ist "Destination"?

Destination wird als geographischer Raum, den der jeweilige Gast (oder ein Gästesegment) als Reiseziel auswählt definiert. Sie enthält sämtliche für einen Aufenthalt notwendigen Einrichtungen für Beherbergung, Verpflegung, Unterhaltung/Beschäftigung. Sie ist somit die Wettbewerbseinheit im Incoming Tourismus, die als strategische Geschäftseinheit geführt werden muss.

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    Zielgebiet. Zielort. 1. Begriff im Tourismus: Unter Destination versteht man jenen geografischen Raum oder Ort, der anbieter- wie nachfrageseitig entsprechende für einen Aufenthalt interessierende Elemente, wie z.B. Landschaft, Fauna, Flora, klimatische Gegebenheiten, kulturelle Attraktionen etc. und die erforderliche touristische und sonstige Infrastruktur aufweist und als Reiseziel ausgewählt wird.

    2. Begriff in Beförderungsverträgen: Hier wird unter Destination der von Verkehrsunternehmen angesteuerte Zielort, unabhängig von den vom Passagier gewählten Reisewegen verstanden, z.B. Zielflughafen, Seehafen etc.

    3. Merkmale: Die Destination wird in der Fachliteratur und der Praxis üblicherweise mittels der jeweiligen ursprünglichen und abgeleiteten touristisch relevanten Merkmale definiert. Somit stellt die Destination im Markt der touristischen Dienstleistungen eine Wettbewerbseinheit dar, die als strategisches Geschäftsfeld geführt werden sollte. Aus der Perspektive des Touristen kann sich somit eine Destination als Ressort, Ort, Region, Land oder Kontinent darstellen.

    4. Abgrenzung: Im Gegensatz zu den traditionell etablierten Begriffen Fremdenverkehrsort, Kurort, Seebad etc., handelt es sich bei dem Terminus Destination um einen Oberbegriff, der i.d.R. auf keine spezifischen Angebotssegmente abhebt.

    5. Träger: Als Träger des Destinationsmanagements und -Marketings finden sich in der Praxis sowohl übernationale Organisationen (Bodenseewerbung, Donauwerbung, Rhein-River-Promotion), politische Körperschaften wie auch Kommunen und einzelne touristische Leistungsträger. Gegenüber den Gästen treten die entsprechenden Einrichtungen, sofern rechtlich selbstständig, als Reisebüro bzw. auch als Reiseveranstalter auf. Neben diesen Aufgaben obliegt den Trägern des Destination die Information gegenüber Interessierten, die u.a. zur Haftung bspw. bei unrichtigen Auskünften führen kann.

    6. Ausblick: Es steht zu erwarten, dass sich durch Konkurrenzsituation und verändertes Nachfrageverhalten der festzustellende Trend zur weiträumigen Kooperation im Management der Destinationen, welche auf wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit zielen sollen, fortsetzen wird.

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