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Tourismuspolitik

Definition: Was ist "Tourismuspolitik"?

auf das Angebot von und die Nachfrage nach touristischen Leistungen ausgerichtete Tätigkeit im Sinn gesamtwirtschaftlicher oder auch regional politischer Zielsetzungen. Diese Zielsetzungen können sehr unterschiedlicher Natur sein, sie unterliegen im Zeitablauf erheblichen inhaltlichen Schwerpunktverschiebungen.

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    1. Begriff: Unter Tourismuspolitik versteht man die Summe aller Maßnahmen öffentlicher Institutionen auf allen Ebenen politischen Handelns, die einen Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung des Tourismus haben. Grundsätzlich kann nicht von „der Tourismuspolitik“ gesprochen werden, da sie nahezu alle Bereiche im politischen System tangiert bzw. von den verschiedenen Politikbereichen tangiert wird. Es kann zwischen direkter und indirekter Tourismuspolitik unterschieden werden:
    Direkte Tourismuspolitik beinhaltet alle (politischen) Maßnahmen die unmittelbar aus dem Tourismus heraus begründet werden, d.h., die einen direkten Einfluss auf die Tourismuswirtschaft haben (z.B. Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Hotelübernachtung).
    Indirekte Tourismuspolitik umfasst alle (politischen) Maßnahmen, die nicht unmittelbar den Tourismus zum Gegenstand haben, diesen aber wesentlich beeinflussen (z.B. Ferienregelung in den Bundesländern).

    In der Bundesrepublik Deutschland ist die Tourismuspolitik nicht auf der Bundesebene/zentral, sondern auf der kommunalen Ebene als freiwillige Aufgabe der Kommunen verankert. Auf der Bundesebene ist im Bundestag ein Ausschuss für Tourismus installiert, im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist mit Ernst Burgbacher der Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus verortet.

    2. Europäische Tourismuspolitik: Die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Mitgliedsstaaten der EU ist unterschiedlich, somit auch der jeweilige Stellenwert in der politischen Diskussion bei den Mitgliedern. Aufgrund der hohen Bedeutung des Tourismus sind in einigen Ländern Ministerien für Tourismus eingerichtet (z.B. Österreich, Spanien).

    Mit dem Lissabon-Vertrag (Vertrag von Lissabon) erhält die EU eine im Primärrecht verankerte Kompetenz für den Tourismus (Art. 195 AEUV). Die EU ergänzt demnach die Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Tourismussektor, insbesondere durch die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Union. Es soll ein günstiges Umfeld für die Entwicklung der Unternehmen im Tourismussektor geschaffen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten insbesondere durch den Austausch bewährter Praktiken unterstützt werden.

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