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Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Merkmale: Der Deutsche ReiseVerband (DRV) repräsentiert als führende Interessenvertretung aller Unternehmen der Reisebranche in Deutschland, insbesondere die Reiseveranstalter und Reisebüros aller Organisationsformen und Größen, ebenso wie  Leistungsträger (Anbieter von Einzelleistungen in der Reisebranche) und ausländische Fremdenverkehrsämter gegenüber der Politik und der Wirtschaft im In- und Ausland.

    2. Aufgaben: Der DRV informiert die Öffentlichkeit über die Vorteile der Veranstalterreise sowie des professionellen Reisevertriebs und stärkt die organisierte Urlaubsreise und die professionell vermittelte Geschäftsreise. Er übernimmt neben der Beratung seiner Mitglieder hinsichtlich geltendem Reise- und Wettbewerbsrecht sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch die Weiterbildung durch Seminare und Schulungen. Weiterhin werden den Mitgliedern Marktforschungsdaten sowie Informationen zum Einsatz von Kommunikationstechnologien zur Verfügung gestellt. Nach eigenen Angaben werden über 80 Prozent des Umsatzes des dt. Reiseveranstalter und - Reisebüromarktes  von den Mitgliedern dieser Tourismusorganisation erwirtschaftet. Zahlreiche inhabergeführte Einzelunternehmen bis zum börsennotierten internationalen Konzern machen den DRV nach dem amerik. ASTA und der engl. ABTA zum drittgrößten Verband der Reisebranche weltweit.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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