Direkt zum Inhalt

Ausstattung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Familienrecht: nach § 1624 BGB alles, was Vater oder Mutter einem Kind für dessen Heirat (Aussteuer) bzw. zur Erlangung oder Erhaltung einer selbstständigen Lebensführung zuwenden. Sie gilt insoweit als Schenkung (als „Versprechen“ formbedürftig), als sie das den Umständen, v.a. die Vermögensverhältnisse der Eltern entsprechende Maß übersteigt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com