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Geschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Kaufmännischer Sprachgebrauch: Bezeichnung für eine Unternehmung und für das Verkaufslokal (Laden) einer Unternehmung (meist Handelsbetrieb), aber auch für eine von mehreren Verkaufsstellen (Filialunternehmung). Unter Geschäft wird i.d.R. ein Einzelhandelsgeschäft verstanden.

    2. Rechtlich: Handelsgeschäfte, Rechtsgeschäfte.

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