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Entscheidung

Definition: Was ist "Entscheidung"?

I. Entscheidungstheorie: Auswahl einer Aktion aus einer Menge verfügbarer Maßnahmen unter Berücksichtigung möglicher Umweltzustände mit Willensakzent: Entscheidung = Willenbildung + Entschluss. II. Europäisches Gemeinschaftsrecht: Rechtsakt der EU.

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Entscheidungstheorie
    2. Europäisches Gemeinschaftsrecht

    Entscheidungstheorie

    Auswahl einer Handlungsalternative (Aktion) aus einer Menge verfügbarer Alternativen.

    Vgl. Entscheidungsprozess, Entscheidungsfeld, Entscheidungsregel

    Europäisches Gemeinschaftsrecht

    frühere Bezeichnung für einen  Rechtsakt der EU zur Regelung eines Einzelfalles, der jetzt "Beschluss" heißt (§  288 Abs. 1 und 3 AEUV). Beschüsse sind in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die in der Entscheidung bezeichnet sind (Art. 288 Abs. 3 AEUV). Wegen ihrer individuellen Geltung dem Verwaltungsakt des dt. Rechts vergleichbar.

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