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Revision von Validität vom 12.01.2010 - 09:31

Validität

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gültigkeit. 1. Begriff: eines der Gütekriterien: Ausmaß, in dem eine Messmethode tatsächlich das Konstrukt misst, das gemessen werden soll (misst z.B. die durch Befragung gemessene Kaufabsicht das tatsächliche Kaufverhalten?). Bes. Relevanz bei der Messung von nicht direkt beobachtbaren theoretischen Konstruktionen (Motivation, Einstellung, Preisbereitschaft etc.; vgl. intervenierende Variable).

    2. Arten: a) Inhalts-Validität (Content Validity): bezieht sich auf die Gültigkeit des Inferenz-/Induktionsschlusses und gibt an, inwieweit die beobachtete Wirkung auch für die relevante Grundgesamtheit gilt.

    b) Kriterien-Validität (Criterion Validity): Die Validität wird durch einen Vergleich mit einem beobachtbaren Kriterium (z.B. Kaufverhalten) überprüft. Korreliert man beobachtetes Verhalten mit dem Verhalten, das aus der Messung von Einstellung prognostiziert wurde, spricht man von Vorhersage-Validität (Predictive Validity). Werden Einstellung und Verhalten gleichzeitig gemessen, handelt es sich um Übereinstimmungs-Validität (Concurrent Validity).

    c) Konstrukt-Validität (Construct Validity): liegt vor, wenn man die Ergebnisse aus mehreren Messungen eines theoretischen Konstrukts bei Verwendung verschiedener Methoden korreliert (Convergent Validity) oder die Ergebnisse aus mehreren Messungen verschiedener Konstrukte korreliert (Discriminant Validity).

    d) Interne Validität: Maß für die Sicherheit, mit der die beobachtete Wirkung tatsächlich der experimentell veränderten Variablen zugeschrieben werden kann.

    e) Externe Validität: Die Zusammenfassung der Inhalts- und Vorhersage-Validität.

    f) Im Unterschied zu der bisher behandelten wissenschaftlichen Validität versteht man unter Anschauungs-Validität (Face Validity) die Übereinstimmung der Ergebnisse mit den subjektiven Einschätzungen von Experten (Expertenbefragung).

    Vgl. auch Testgütekriterien.

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