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Revision von Masseansprüche vom 26.02.2013 - 13:52

Masseansprüche

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Forderungen, die nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bevorrechtigt aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.

    Vgl. auch Massegläubiger.

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