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Selbstbedienung (SB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verkaufsmethode im Einzelhandel.

    1. Formen: a) „Totale” Selbstbedienung: Der Kunde übernimmt sämtliche Verkäuferfunktionen (Warenauswahl, innerbetrieblichen Warentransport, Inkasso). Realisiert in Automatenläden.

    b) Typischer Selbstbedienungsladen: Vorherrschend ist Bedienungsform der Selbstauswahl.

    2. Bedeutung: Durch fortschreitende Standardisierung (Markenartikel), neue Verkaufstechniken und Ausweitung der Kundenkenntnisse ist Selbstbedienung heute weit über den Lebensmittelhandel hinaus verbreitet. Da die angebotenen Waren selbstbedienungsgerecht verpackt sein müssen, ergeben sich neuerdings Grenzen aus dem Bemühen, Verpackungen zu reduzieren. Formen der Selbstbedienung haben sich zu einem generell angewendeten Verkaufsprinzip entwickelt. Auch Banken haben das Selbstbedienungsprinzip zur Geldabhebung an Geldausgabeautomaten (GAA) und zur Durchführung von Überweisungen sowie anderen Bankgeschäften an Selbstbedienungsterminals mittels Bankkundenkarte aufgegriffen.

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