Direkt zum Inhalt

Abschlusszahlung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unterschiedsbetrag zwischen der bei der Veranlagung festgesetzten Steuerschuld und den schon entrichteten Vorauszahlungen und den ggf. durch Steuerabzug einbehaltenen Beträgen.

    2. Entrichtung: a) Soweit der Unterschiedsbetrag den im Veranlagungszeitraum (bei der Gewerbesteuer: Erhebungszeitraum) fällig gewordenen, aber noch nicht geleisteten Vorauszahlungen entspricht, ist die Abschlusszahlung sofort fällig.

    b) Im Übrigen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 36 IV EStG, § 31 I KStG, § 20 II GewStG).

    c) Bei der Umsatzsteuer gilt für die Entrichtung der Abschlusszahlung ebenfalls eine Ein-Monats-Frist. Ergibt sich eine Abschlusszahlung dadurch, dass der Unternehmer die zu entrichtende Jahressteuer abweichend von der Summe der Vorauszahlungen berechnet, so ist diese Abschlusszahlung einen Monat nach Eingang der Jahressteueranmeldung fällig; wird die zu entrichtende Jahresumsatzsteuer dagegen vom Finanzamt abweichend festgesetzt, so berechnet sich die Monatsfrist nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 18 IV UStG).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Abschlusszahlung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Abschlusszahlung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abschlusszahlung-31754 node31754 Abschlusszahlung node38973 Nachzahlung node38973->node31754
    Mindmap Abschlusszahlung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abschlusszahlung-31754 node31754 Abschlusszahlung node38973 Nachzahlung node38973->node31754

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com