Deutscher Corporate Governance Kodex
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein Regelwerk für börsennotierte Gesellschaften, welches durch eine Regierungskommission des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) erarbeitet wurde und die Förderung einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung zum Ziel hat. Das Ziel des 2002 verabschiedeten Regelwerks liegt in einer Förderung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit des dt. Corporate Governance Systems, wobei insbes. auf Aktionäre und deren Interessen fokussiert wird. Hierfür enthält der Kodex neben einschlägigen gesetzlichen Vorschriften weitergehende Empfehlungen und Anregungen.
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