Finanzierungsrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), der aus einer Strom- und einer Bestandsrechnung besteht. Die Stromrechnung schließt an die gesamtwirtschaftlichen Güter- und Leistungstransaktionen. Die Bestandsrechnung ist Teil einer umfassenden Vermögensrechnung, die Forderungen und Verbindlichkeiten der Sektoren bzw. der Volkswirtschaft darstellt. Die Finanzierungsrechnung wird in Deutschland von der Deutschen Bundesbank erstellt, für den Euro-Raum ist die Europäische Zentralbank zuständig.
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