kartellrechtliche Ausnahmebereiche
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausnahmen vom Kartellverbot für Unternehmen und Verbände der Landwirtschaft einschließlich Fischerei (§ 28 GWB), für bestimmte Verträge der Wasserwirtschaft (§ 31 GWB), für forstwirtschaftliche Erzeugervereinigungen und ähnliche Zusammenschlüsse der Forstwirtschaft (§ 40 BWaldG) sowie für vertikale Preisbindungen bei Zeitungen und Zeitschriften, das Presse-Grosso und die verlagswirtschaftliche Zusammenarbeit (§ 30 GWB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Economies of Scope Integration Kartell Konsumentensouveränität Kontrahierungszwang Kooperation Macht Markt Marktstruktur Monopol Oligopol Regulierung Sozialdarwinismus Spezialisierung Unternehmenskonzentration Wettbewerb Wettbewerbsfunktionen natürliches Monopol relevanter Markt vollkommene Konkurrenz
eingehend
kartellrechtliche Ausnahmebereiche
ausgehend
eingehend
kartellrechtliche Ausnahmebereiche
ausgehend