Kreditlinie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Kreditgeschäft: Einem Kreditnehmer entsprechend der Kreditzusage eingeräumter Kreditrahmen. Die Krediteinräumung kann nach außen dokumentiert (Kreditvertrag) oder intern von der Bank festgesetzt worden sein.
Offene Kreditlinien entstehen, wenn die eingeräumten Höchstbeträge nicht beansprucht werden.
Ähnlich: Kreditplafond, Fazilität.
2. Außenhandel: Beträge, bis zu denen
(1) bei bilateralen Verrechnungsabkommen ein Land vom Partnerland Kredit erhalten darf;
(2) bei multilateralen Verrechnungsabkommen ein Land (Mitglied) Kredit gewähren muss und/oder Kredite von der multilateralen Verrechnungsstelle erhalten kann.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Annuität Aval Avalkredit Bürgschaft Capital Asset Pricing Model (CAPM) Cashflow Darlehen Disagio Discounted-Cashflow-Verfahren Factoring Liquidität Mezzanine-Finanzierung Rentabilität Shareholder Value Stakeholder-Ansatz Venture-Capital Wechsel goldene Bilanzregel ohne Gewähr
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