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Lohnsummensteuer

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Lohnsummensteuer war bis einschließlich 1979 eine Erhebungsform der Gewerbesteuer. Die Lohnsumme konnte unter Zustimmung der Landesregierung von den Gemeinden als Besteuerungsgrundlage gewählt werden. Durch das Steueränderungsgesetz 1979 wurde die Lohnsummensteuer ab 1.1.1980 abgeschafft.

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