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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: Die gesetz- oder verfassungsmäßig vorgesehenen Institutionen einer juristischen Person, bes. ihre gesetzlichen Vertreter.
2. I.w.S.: Die im Innen- und Außenverkehr zwischen Unternehmungen und dem Markt sowie sonstiger Öffentlichkeit vertretungs- und kontrollberechtigten Personen bzw. Personengruppen.
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