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Treasury

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unter Treasury versteht man die Erfassung und Steuerung zahlungsstromorientierter Finanzmittel zur Innen- und Außenfinanzierung. Ziel dieser dynamischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist die unternehmensweite Liquiditätssteuerung „um das gegenwärtige und das erwartete oder geplante Geschäftsvolumen mit den Finanzierungsfähigkeiten des Unternehmens in einem ausgeglichenen Verhältnis zu halten“.

    2. Kernaufgaben/-prozesse: Die Kernaufgaben der Liquiditätssteuerung können generell in vier Kategorien unterteilt werden:
    a) Finanzierung der betrieblichen Einheiten (z.B. Produktion, Absatz, Forschung);
    b) Aufnahme und Anlage am Geld- und Kapitalmarkt;
    c) Steuerung der Kundeneinzahlungen (in Zusammenarbeit mit dem Controlling);
    d) Steuerung der Auszahlungen (z.B. an Lieferanten oder in Form von Steuern und Dividenden).

    3. Finanzwirtschaftliches Risikomanagement: Mit der unternehmensweiten Liquiditätssteuerung ist das Treasury-Risikomanagement verbunden. Finanzwirtschaftliche Risiken umfassen i.d.R. vier Sachverhalte:
    a) Zins- und Währungsrisiken;
    b) Vertragsrisiken (z.B. Einhaltung von Covenants);
    c) Liquiditätsrisiken (z.B. Risiko aus nicht erhaltenen Kundeneinzahlungen und Risiko für Auszahlungen an insolvente Lieferanten);
    d) finanzielle Marktrisiken (z.B. aus Rohstoffen, sofern diese mit Finanzinstrumenten gesteuert werden). Zur Steuerung der finanziellen Risiken dient i.d.R. die schriftliche Festlegung der Risikostrategie, die u.a. Kreditoren- und Debitorenlimits festlegt, sowie die Währungssicherungsstrategie definiert und entsprechende Analysen verlangt.

    4. Reporting: Ziel des Treasury-Berichtswesen ist die Sicherstellung eines integrierten (d.h. alle wesentlichen Unternehmen betreffend), transparenten, aktuellen (z.B. täglicher Bankenstatus) und vollständigen (alle wesentlichen Geschäftsvorfälle) Finanzinformationswesens auf Konzernebene. Nur dadurch können taggenaue Entscheidungen (z.B. Geldanlagen) getroffen und zukünftige Liquiditätsentwicklungen (z.B. Inanspruchnahme der Barkreditlinie) und finanzielle Risikopositionen (z.B. ausreichende Avallinien) rechtzeitig erkannt werden. Das Ergebnis des Reportings ist - neben den Tagesmeldungen - ein monatlicher Treasury-Bericht. Die wichtigsten Seiten dieses Berichts sind Bestandteil des monatlichen Controllingberichts. Wie so eine Seite aussehen kann, zeigt das folgende Praxisbeispiel:

    Abb. : Praxisbeispiel Kreditlinien Konzern

    5. Qualitätssicherung: Um die Qualität der Treasury-Abteilung zu beurteilen, ist es angebracht, jährliche Bewertungen anhand nachstehender Kriterien durchzuführen:
    a) Zielerreichung in den Kernaufgaben und die damit verbundenen internen und externen Kosten;
    b) Güte der Planungen (Soll-Ist-Vergleiche);
    c) Qualität der eingesetzten Werkzeuge (Fehleranfälligkeit, Wettbewerbsvergleiche).

    6. Geschichte: Ursprünglich war das Treasury Bestandteil des Finanzwesens (zur Definition von Zentralabteilungen vgl. Kreisel, 1995, S. 59, und dem Einfluss der Unternehmensgröße auf die Organisation z.B. Horvath, 1996, S. 44 f.). Nach Schmalenbach war das Finanzwesen eine „zentrale Dienststelle“. Heutzutage ist das Treasury in größeren Unternehmen eine selbstständige Zentralabteilung, die den gleichen Stellenwert hat wie das Controlling, die Finanzbuchhaltung/das Rechnungswesen oder die Steuerabteilung.

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    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Bücher

    Kreisel, H.:Zentralbereiche
    Wiesbaden, 1995
    Schmalenbach, E.:Über Dienststellengliederung im Grossbetriebe
    Köln, 1959

    Zeitschriften

    Rapp, M.J.:Treasury Management in der Praxis
    2010, S. in: Wirtschaftswissenschatliches Studium (WiSt), S.

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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