Infektionstheorie, Abfärberegelung; die gesetzlich normierte Auffassung (§ 15 III Nr. 1 EStG), dass auch nur einige wenige gewerbliche Einkünfte bei einer Personengesellschaft dazu führen, dass die Einkünfte dieser Gesellschaft einkommen- und gewerbesteuerlich in vollem Umfang allesamt als gewerbliche Einkünfte gelten. Dabei genügen geringfügige gewerbliche Einkünfte (ca. 2 Prozent der Gesamteinkünfte sind gewerblich, BFH Urteil vom 11. August 1999) um auch alle übrigen Einkünfte zu gewerblichen umzuqualifizieren.