| 
 | 
 | 

Abgaben

Kurzerklärung

Alle auf der Finanzhoheit beruhenden öffentlichen Einnahmen der Gebietskörperschaften und bestimmter Parafisci, im Einzelnen Steuern einschließlich Kirchensteuer, Zölle und Abschöpfungen, Gebühren, Beiträge und Sozialabgaben („Quasisteuern”) an die Träger der gesetzlichen SozialversicherungAusführliche Erklärung

Buch zum Thema
Das Lexikon für Beruf und Studium definiert mehr als 2.000 Stichwörter zu Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung und Controlling. Einfach und verständlich ... mehr
Ausführliche Erklärung

I. Steuerrecht/Finanzwissenschaft:

1. Sammelbegriff: a) Alle auf der Finanzhoheit beruhenden öffentlichen Einnahmen der Gebietskörperschaften und bestimmter Parafisci, im Einzelnen Steuern einschließlich Kirchensteuer, Zölle und Abschöpfungen, Gebühren, Beiträge und Sozialabgaben („Quasisteuern“) an die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung.

b) Vom Abgabepflichtigen her definiert: pflichtgemäße Geldleistungen aller Art an ein Gemeinwesen.

2. Einzelbegriff: Teilweise tragen einzelne Geldleistungen direkt die Bezeichnung „Abgabe“, z.B. Ausgleichsabgabe des Lastenausgleichs, bergrechtliche Förderabgabe, Hypothekengewinnabgabe, Kreditgewinnabgabe, Vermögensabgabe und Abwasserabgabe. Art. 106 I Nr. 7 GG und Art. 108 I GG haben den Begriff der „Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften“ 1969 neu aufgenommen; auch der EG-Vertrag verwendet in Art. 25 ff. und 90 ff. für seine bes. Regelungszwecke den Begriff der Abgaben.

3. Abgabenordnung: Der umfassende Charakter des Abgabenbegriffs kommt auch darin zum Ausdruck, dass das „steuerrechtliche Grundgesetz“, das die wichtigsten allg. geltenden Regelungen zusammenfasst, als Abgabenordnung (AO) bezeichnet wird. Sie gilt für alle Abgaben, wenngleich ihr tragender Begriff der der „Steuer” ist (§ 3 AO).

4. Aus vielen Gründen wird die Ausgestaltung eines neuen und umfassenden Abgabenbegriffs angestrebt, der die unterschiedlichen Abgabearten auch aus dem Bau- und Planungsrecht (Planungswertausgleich), dem Arbeitsmarktrecht (Arbeitsmarktförderungs-, Überstundenabgabe), der Umweltpolitik (Atommüllbeseitigungs-, Verursacherabgabe) inkorporiert.

Vgl. auch Sonderabgaben.

II. Kostenrechnung:

Abgaben werden i.d.R. wie Steuern behandelt. Sie werden (da sie nur selten Produkten oder speziellen Unternehmensteilen zurechenbar sind) meist in einer Summe den Kosten des Verwaltungsbereichs (Verwaltungskosten) zugeordnet, in kleineren Betrieben werden sie auch mit den Steuern gemeinsam verrechnet. Wegen ihres stoßweisen Anfallens ist eine zeitliche Abgrenzung (Abgrenzung) vorzunehmen.

Version:
Sachgebiete
Informationen zu den Sachgebieten
Das interne Rechnungswesen ist wie die externe Rechnungslegung, die betriebswirtschaftliche Statistik und die Planungsrechnung Teil des betrieblichen Rechnungswesens und somit ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre.––Die Adressaten des internen Rechnungswesens sind primär die Unternehmensleitung und andere unternehmensinterne Personen oder Stellen, nur in ... mehr
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff Unter den Begriff der Bilanzpolitik fallen alle legalen Maßnahmen, die der Bilanzierende innerhalb des Jahresabschlusses und Lageberichts ergreift, um die Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens inhaltlich und/oder formal so zu gestalten, dass bei den Adressaten ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Michael Hommel
I. Begriff Die Wirtschaftsgeografie beschäftigt sich mit der räumlichen Dimension wirtschaftlicher Prozesse und Aktivitäten. An der Schnittstelle zwischen Geowissenschaften, Geografie und Wirtschaftswissenschaften untersucht sie das Verhältnis von Wirtschaft und Raum und bemüht sich deshalb um eine Synthese von Wirtschaftsforschung und geografischer ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Hans-Dieter Haas, Dr. Simon-Martin Neumair
I. Grundlagen Die Aufgabe der Produktionsplanung und -steuerung als Teilbereich des operativen Produktionsmanagements besteht darin, für einen reibungslosen und wirtschaftlichen Produktionsprozess bei gegebenen und (weitgehend) unveränderbaren Kapazitäten zu sorgen. Im Einzelnen ist dabei festzulegen, welche absatzbestimmten Produkte in welchen Mengen im Planungszeitraum ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Christoph Siepermann
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Arbeitskosten in Ländern der EU
Arbeitskosten pro Arbeitsstunde in der Privatwirtschaft in Ländern der EU im Jahr 2010
Statistik: Arbeitskosten in Ländern der EU Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Abgaben"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter der risikoorientierten Bepreisung wird die Festlegung eines Preises für eine unternehmerische Leistung verstanden, bei der neben den Kosten der Leistung und einem i.d.R. prozentualen Aufschlag als Abgeltung des Unternehmerwagnisses auch mögliche Risiken mit einbezogen werden.
von  Dr. Markus Siepermann
Electronic Business nutzt digitale Informationstechnologien zur Unterstützung von Geschäftsprozessen mit dem Ziel der Generierung eines elektronischen Mehrwerts. Information, Kommunikation und Transaktion als die zentralen Bausteine des Electronic Business werden dabei über digitale Netzwerke transferiert bzw. abgewickelt. In der Konsequenz sind ... mehr
von  Prof. Dr. Tobias Kollmann
Anzeige