| 
 | 
 | 

Abgabenordnung

Kurzerklärung
Die Abgabenordnung (AO), beschlossen am 16.3.1976, ist am 1.1.1977 in Kraft getreten. Sie ist das elementarste Gesetz des dt. Steuerrechts und wird, da sie für alle Steuerarten geltende materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften enthält, auch als „Mantelgesetz“ oder „Steuergrundgesetz“ bezeichnet. –Die Abgabenordnung gilt für alle Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der EU geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Sie enthält in ihren neun Teilen sowohl das formelle Recht einer Verfahrensordnung als auch einen allg. ... Ausführliche Erklärung
Buch zum Thema
Die Besteuerung internationaler Konzerne ist sehr komplex. Um die sich daraus ergebenden steuerlichen Risiken zu minimieren und die steuergestalterischen Chancen ... mehr
Ausführliche Erklärung

Die Abgabenordnung (AO), beschlossen am 16.3.1976, ist am 1.1.1977 in Kraft getreten.

Sie ist das elementarste Gesetz des dt. Steuerrechts und wird, da sie für alle Steuerarten geltende materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften enthält, auch als „Mantelgesetz“ oder „Steuergrundgesetz“ bezeichnet.
–Die Abgabenordnung gilt für alle Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der EU geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden.

Sie enthält in ihren neun Teilen sowohl das formelle Recht einer Verfahrensordnung als auch einen allg. Teil des materiellen Rechts. Im Gegensatz zu den einzelnen Steuergesetzen, die konkrete Bestimmungen zur Steuerentstehung enthalten, bestimmt die Abgabenordnung, wie die Steuer festzusetzen und wann sie zu entrichten ist.

Im Einzelnen tituliert die Abgabenordnung die neun Teile wie folgt:
(1) Einleitende Vorschriften,
(2) Steuerschuldrecht,
(3) Allgemeine Verfahrensvorschriften,
(4) Durchführung der Besteuerung,
(5) Erhebungsverfahren,
(6) Vollstreckung,
(7) Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren,
(8) Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren sowie
(9) Schlussvorschriften.

Version:
Stichwortbeziehungen
Sachgebiete
Abgabenordnung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Steuereinnahmen des Bundes
Steuereinnahmen des Bundes nach ausgewählten Arten im Jahr 2011 (in Millionen Euro)
Statistik: Steuereinnahmen des Bundes
(Kostenpflichtige Statistik)
Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Abgabenordnung"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter der risikoorientierten Bepreisung wird die Festlegung eines Preises für eine unternehmerische Leistung verstanden, bei der neben den Kosten der Leistung und einem i.d.R. prozentualen Aufschlag als Abgeltung des Unternehmerwagnisses auch mögliche Risiken mit einbezogen werden.
von  Dr. Markus Siepermann
Electronic Business nutzt digitale Informationstechnologien zur Unterstützung von Geschäftsprozessen mit dem Ziel der Generierung eines elektronischen Mehrwerts. Information, Kommunikation und Transaktion als die zentralen Bausteine des Electronic Business werden dabei über digitale Netzwerke transferiert bzw. abgewickelt. In der Konsequenz sind ... mehr
von  Prof. Dr. Tobias Kollmann
Anzeige