eine aus der Handelsbilanz meist durch Veränderung der Bewertungsgrundsätze gewonnene Bilanz, die bestimmten Spezialanforderungen dienen soll. I.d.R. wird unter der abgeleiteten Bilanz die Steuerbilanz verstanden.
Vgl. auch Mehr- und Wenigerrechnung, Handelsbilanz II.