Mit der Neufassung des § 274 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist künftig die Verpflichtung zum gesonderten Ausweis aktiv abgegrenzter Steuern vorgesehen. Die Gesetzesbegründung sieht eine Einstufung des Postens als Sonderposten eigener Art vor. Eine Klassifizierung als Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern kommt nicht mehr in Frage.