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Abhängigkeitsbericht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der nach § 312 AktG vom Vorstand einer abhängigen Konzerngesellschaft, wenn kein Beherrschungsvertrag besteht, in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres aufzustellende Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

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