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Abschichtungsbilanz

Kurzerklärung
Bilanz zur Feststellung der Vermögenslage einer Personengesellschaft beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Stichtag für die Abschichtungsbilanz ist der Zeitpunkt des Ausscheidens; im Fall des Ausschlusses durch Ausschließungsklage der Tag der Klageerhebung (§ 140 II HGB). Im Gegensatz zur jährlichen Bilanz ist die Abschichtungsbilanz eine Vermögensbilanz und entspricht insofern der Auseinandersetzungsbilanz. Vgl. auch Auseinandersetzungsguthaben. Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Peter Oser
Partner, Leiter Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfung, Professional Practice Director
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Ausführliche Erklärung

Bilanz zur Feststellung der Vermögenslage einer Personengesellschaft beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Stichtag für die Abschichtungsbilanz ist der Zeitpunkt des Ausscheidens; im Fall des Ausschlusses durch Ausschließungsklage der Tag der Klageerhebung (§ 140 II HGB). Im Gegensatz zur jährlichen Bilanz ist die Abschichtungsbilanz eine Vermögensbilanz und entspricht insofern der Auseinandersetzungsbilanz.

Vgl. auch Auseinandersetzungsguthaben.

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Sachgebiete
Abschichtungsbilanz
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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