Direkt zum Inhalt

Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen (§§ 650u, 650v BGB);
    1. Nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen: Das Bundesjustizministerium hatte am 23.5.2001 die "Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen" erlassen. Seitdem kann bei Bauträgerverträgen, die die Errichtung eines Hauses mit anschließender Übereignung an den Auftraggeber zum Inhalt haben, die Leistung von Abschlagszahlungen vereinbart werden. Damit war der angespannten finanziellen Situation der Baubranche Rechnung getragen worden. Der Bauträgervertrag (§§ 650u f. BGB) ist seit dem 1.1.2018 ein neu ins Gesetz eingeführter Vertragstyp, der Gesetzgeber bietet in § 650u I 1 BGB zum Bauträgervertrag eine Definition. Die Neuregelungen zum Bauträgerrecht ab 1.1.2018 waren allerdings noch sehr mager ausgefallen, es sollen weitere Regelungen zum Bauträgerrecht folgen (vgl. zur Rechtsänderung ab dem 1.1.2018, Reform des Bauvertragsrechts, auch die allgemeinen Ausführungen bei Werkvertrag.

    2. Die Möglichkeit von Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen richten sich seit dem 1.1.2018 nach wie vor nach der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen. Aufgrund der Neuschaffung des § 650v BGB ergibt sich seit dem 1.1.2018 lediglich eine extra Verweisvorschrift. Die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen ihrerseits verweist im Wesentlichen auf die Anwendung analoger Regelungen in der Makler- und Bauträgerverordnung (MBV), § 632a BGB, der sich allgemein mit Abschlagszahlungen im Werkvertragsrecht befasst, wird durch die Anwendung der MBV ausgeschlossen. Vgl. auch Kauf von einem Bauträger.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abschlagszahlungen-bei-bautraegervertraegen-52859 node52859 Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen node47440 Werkvertrag node52859->node47440 node52820 Kauf von einem ... node52859->node52820 node54549 Bauträgervertrag node52859->node54549 node45724 Sachmängelhaftung node47440->node45724 node29826 Dienstvertrag node47440->node29826 node48890 Verjährung node48890->node47440 node40891 Lieferbedingungen node40891->node47440 node44896 Risiko node52820->node44896 node33079 Finanzierung node52820->node33079 node53005 Freistellungserklärung node52820->node53005 node52820->node54549 node27887 Auflassungsvormerkung node27887->node52820 node54549->node47440 node50684 Werklohn node50684->node54549 node53893 Generalübernehmer node53893->node54549
    Mindmap Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abschlagszahlungen-bei-bautraegervertraegen-52859 node52859 Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen node47440 Werkvertrag node52859->node47440 node52820 Kauf von einem ... node52859->node52820 node54549 Bauträgervertrag node52859->node54549

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete