| 
 | 
 | 

Abschreibungsarten für Immobilien

Kurzerklärung
1. Lineare Abschreibung: Diese Abschreibungsmethode ist sowohl auf Neubauten als auch auf gebrauchte, vermietete Wohnimmobilien anwendbar. Die Höhe des Abschreibungssatzes beträgt: bei Immobilien, die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt wurden 2 Prozent bei Immobilien, die vor dem 1.1.1925 fertig gestellt wurden 2,5 Prozent. Höhere Abschreibungssätze sind möglich, wenn eine geringere Nutzungsdauer glaubhaft gemacht werden kann. 2. Degressive Abschreibung: Die degressive Abschreibung ist letztmalig anwendbar für Objekte, die im Jahr der Fertigstellung bis zum 31.12.2005 angeschafft worden sind ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Buch zum Thema
Das Buch liefert das notwendige Know-how für die Finanzierungsberatung rund um die Immobilie. Systematisch. Mit einer klaren Vorgehensweise. Der Leser ... mehr
Ausführliche Erklärung

1. Lineare Abschreibung: Diese Abschreibungsmethode ist sowohl auf Neubauten als auch auf gebrauchte, vermietete Wohnimmobilien anwendbar. Die Höhe des Abschreibungssatzes beträgt:

  • bei Immobilien, die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt wurden 2 Prozent
  • bei Immobilien, die vor dem 1.1.1925 fertig gestellt wurden 2,5 Prozent.

Höhere Abschreibungssätze sind möglich, wenn eine geringere Nutzungsdauer glaubhaft gemacht werden kann.

2. Degressive Abschreibung: Die degressive Abschreibung ist letztmalig anwendbar für Objekte, die im Jahr der Fertigstellung bis zum 31.12.2005 angeschafft worden sind oder für die ein Bauantrag vor dem 1.1.2006 gestellt worden ist. Die Höhe des Abschreibungssatzes beträgt:

  • im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 9 Jahren jeweils 4 Prozent,
  • in den nachfolgenden 8 Jahren jeweils 2,5 Prozent und
  • in den nachfolgenden 32 Jahren jeweils 1,25 Prozent.

3. Erhöhte Abschreibung: wird gewährt für Gebäude in Sanierungsgebieten und Baudenkmäler. Mit einer erhöhten Abschreibung werden von der zuständigen Behörde/ Kommune durch Bescheid Sanierungsmaßnahmen in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet bzw. für Baudenkmäler anerkannt und damit begünstigt. Die Höhe des Abschreibungssatzes beträgt:

  • bezogen auf die „bescheinigten“ Sanierungskosten für 8 Jahre jeweils 9 Prozent und
  • für weitere 4 Jahre jeweils 7 Prozent.

Durch erhöhte Abschreibungen wird immer nur der ausgewiesene/ anerkannte Teil der Investitionen gefördert, der Rest der Investition unterliegt der „normalen“ linearen oder degressiven Abschreibungsregel.

4. Außergewöhnliche Abnutzung: Falls bei einem Umbau bestimmte Gebäudeteile entfernt oder ein Gebäude abgerissen werden muss, kann die Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung in Anspruch genommen werden, ebenso wie bei Naturereignissen wie Brand-, Wasser- und Bergschäden usw. Ein fester Abschreibungssatz existiert nicht. Der geschätzte Wertverlust kann in voller Höhe abgesetzt werden. Die lineare oder degressive Abschreibung wird danach fortgesetzt.

Version:
Sachgebiete
Abschreibungsarten für Immobilien
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
Einem Zwangsversteigerungsantrag sind meist langwierige Bemühungen seitens des Gläubigers und eventuell auch des Schuldners vorangegangen, diese Zwangsmaßnahme zu verhindern. Der Grund hierfür liegt im komplizierten und für Außenstehende und Betroffene nur bedingt kalkulierbaren Verlauf sowie der langwierigen Dauer eines Zwangsversteigerungsverfahrens. ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Helmut Keller
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Anzahl der Bausparkassen in Deutschland
Anzahl der Bausparkassen (Institute) in Deutschland von 2003 bis 2010
Statistik: Anzahl der Bausparkassen in Deutschland
(Kostenpflichtige Statistik)
Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Abschreibungsarten für Immobilien"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter der risikoorientierten Bepreisung wird die Festlegung eines Preises für eine unternehmerische Leistung verstanden, bei der neben den Kosten der Leistung und einem i.d.R. prozentualen Aufschlag als Abgeltung des Unternehmerwagnisses auch mögliche Risiken mit einbezogen werden.
von  Dr. Markus Siepermann
Electronic Business nutzt digitale Informationstechnologien zur Unterstützung von Geschäftsprozessen mit dem Ziel der Generierung eines elektronischen Mehrwerts. Information, Kommunikation und Transaktion als die zentralen Bausteine des Electronic Business werden dabei über digitale Netzwerke transferiert bzw. abgewickelt. In der Konsequenz sind ... mehr
von  Prof. Dr. Tobias Kollmann
Anzeige