Abwasserleitung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird, sind nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung (Dichtigkeitsprüfung) ist eine Bescheinigung zu fertigen. Ggf. müssen Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau abgesichert werden. Die Bescheinigung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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