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Abwicklungsgesellschaft

Kurzerklärung
Eine nach Auflösung einer Handelsgesellschaft entstehende Gesellschaft. Die Abwicklungsgesellschaft dient lediglich den Zwecken der Abwicklung und hat jede werbende Tätigkeit zu unterlassen; aus einer werbenden Gesellschaft wird eine Sterbende. Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse der Abwicklungsgesellschaft stehen nur den Abwicklern, nicht mehr den Gesellschaftern zu. Die Abwicklungsgesellschaft führt die Abwicklungsfirma; sie kann i.Allg. in eine Erwerbsgesellschaft zurückverwandelt werden. Ausführliche Erklärung
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Das neue Bilanzrecht hat zahlreiche Veränderungen bei der Bilanzierung von Personengesellschaften ausgelöst. Die Kenntnisse der Auswirkungen und der neuen Gestaltungsmöglichkeiten ... mehr
Ausführliche Erklärung

Eine nach Auflösung einer Handelsgesellschaft entstehende Gesellschaft. Die Abwicklungsgesellschaft dient lediglich den Zwecken der Abwicklung und hat jede werbende Tätigkeit zu unterlassen; aus einer werbenden Gesellschaft wird eine Sterbende. Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse der Abwicklungsgesellschaft stehen nur den Abwicklern, nicht mehr den Gesellschaftern zu. Die Abwicklungsgesellschaft führt die Abwicklungsfirma; sie kann i.Allg. in eine Erwerbsgesellschaft zurückverwandelt werden.

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Sachgebiete
Informationen zu den Sachgebieten
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person) und damit eine Handelsgesellschaft, ohne Rücksicht auf den Zweck der Gesellschaft, mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage, d.h. die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich auf ein bestimmtes Grundkapital, das ... mehr
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