Steuererhebung direkt an der Quelle. Das Gesetz räumt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, Kontrollrechnungen durchführen zu lassen. In diesen Fällen ist es notwendig, die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung abzugeben.
Möglich ist dabei (1) die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge, (2) die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge.
Dabei wird untersucht ob es günstiger ist, die Abzugsbesteuerung durch die Abgeltungsteuer oder die Angabe der Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung vorzunehmen. Eine solche Überprüfung kann sinnvoll sein, wenn der Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt.