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Actio Pro Socio

Kurzerklärung
Begriff des Gesellschaftsrechts. Mit der Actio Pro Socio kann ein einzelner Gesellschafter bei der BGB-Gesellschaft, OHG oder KG das allen Gesellschaftern gegen einen einzelnen Gesellschafter zustehende Recht im eigenen Namen auch durch Klage für die Gesellschaft geltend machen. Er kann aber nur Leistung an alle Gesellschafter verlangen. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Begriff des Gesellschaftsrechts. Mit der Actio Pro Socio kann ein einzelner Gesellschafter bei der BGB-Gesellschaft, OHG oder KG das allen Gesellschaftern gegen einen einzelnen Gesellschafter zustehende Recht im eigenen Namen auch durch Klage für die Gesellschaft geltend machen. Er kann aber nur Leistung an alle Gesellschafter verlangen.

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Sachgebiete
Actio Pro Socio
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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