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Agency-Theorie

Kurzerklärung
Wirtschaftswissenschaftliche Forschungsrichtung, die sich mit der Analyse von Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt, in denen ein Beteiligter Wissensvorsprünge vor dem (oder den) anderen Beteiligten aufweist. Der Wissensvorsprung kann dabei bereits vor Abschluss des Vertrags bestehen oder sich erst während der Durchführung der Vereinbarungen ergeben. Das Ziel der Untersuchungen besteht zumeist darin, möglichst effiziente Vertragsklauseln abzuleiten. Ausführliche Erklärung
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1. Begriff/Gegenstand: a) I.w.S.: Zweig der Wirtschaftstheorie, der die Kooperation zwischen Wirtschaftssubjekten beim Vorliegen von Interessenkonflikten und Informationsasymmetrie zum Gegenstand hat.

b) I.e.S.: Ausgangspunkt der Agency-Theorie i.e.S. ist eine Agency-Beziehung, bei der definitionsgemäß eine Partei (der Agent) im Auftrag einer anderen Partei (dem Prinzipal) agiert. Eine Agency-Beziehung kommt zumeist zustande, weil der Agent über spezielles Wissen bzw. bes. Fähigkeiten im Hinblick auf die in Frage stehenden Aufgaben verfügt. Agency-Beziehungen bestehen z.B. zwischen Anteilseignern und Vorstand, Mandant und Rechtsanwalt, Patient und Arzt. In der Agency-Theorie wird durchweg unterstellt, dass Individuen ihr Eigeninteresse verfolgen. Folglich kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Agent automatisch im besten Interesse des Prinzipals handelt. Es liegt mit anderen Worten ein Agency-Problem vor und es stellt sich die Frage, wie der Prinzipal den Agenten dennoch motivieren kann, sich möglichst so zu verhalten, wie der Prinzipal es wünscht. Eine vollständige Überwachung der Aktivitäten des Agenten in Verbindung mit einer Sanktionierung von Fehlverhalten des Agenten kommt häufig (etwa aus Kostengründen) nicht in Betracht. Daher widmet sich die Agency-Theorie vornehmlich dem Problem der indirekten Verhaltenssteuerung des Agenten durch die Bereitstellung von Anreizen im Rahmen von Verträgen zwischen Prinzipal und Agenten. Solche Anreizverträge (Incentive Contracts) setzen an beobachtbaren Größen an, auf die der Agent durch sein Verhalten Einfluss nimmt. Sie könnten z.B. eine Gewinnbeteiligung des Agenten in Form von Bonuszahlungen, Akkord- oder Prämienlöhne oder die Selbstbeteiligung eines Versicherten im Schadenfall vorsehen. Im Zentrum der Agency-Theorie steht die Prämisse, dass vertragliche Vereinbarungen aus Sicht von Prinzipalen und Agenten optimal im Sinn des Zweitbesten sind; erstbeste und damit Pareto-optimale Lösungen sind in erster Linie wegen der asymmetrischen Information und aufgrund der Interessenskonflikte zwischen Agenten und Prinzipalen nicht erreichbar. Häufig wird auch explizit postuliert, dass ein Agency-Problem sog. Agency-Kosten verursacht, die durch Wahl der Vertragsform minimiert werden. Diese Prämissen sind aus folgendem Grund von Bedeutung. Würde ein Agency-Problem generell keinerlei Kosten/Wohlfahrtseinbußen für irgendeine Partei verursachen, dann bestünde kein substanzieller Unterschied zwischen einer Agency-Beziehung und einer anonymen Marktbeziehung bei vollkommener Konkurrenz. Die konkrete Vertragsform wäre in einer solchen perfekten Welt unter dem Gesichtspunkt ökonomischer Effizienz irrelevant. In der unvollkommenen Welt der Agency-Theorie ist dem nicht so. Hier spiegelt die Struktur vertraglicher Vereinbarungen die (für die beteiligten Parteien) optimale Form der Organisation ihrer ökonomischen Beziehungen unter den gegebenen Informations- und sonstigen Beschränkungen wider. In diesem Sinn leistet die Agency-Theorie einen Beitrag zur Theorie (optimaler) ökonomischer Organisation. Mit ihrer Hilfe können zahlreiche vertragliche und institutionelle Arrangements (z.B. Franchising) analysiert und ökonomisch begründet werden.

2. Abgrenzung: Innerhalb der Agency-Theorie kann differenziert werden zwischen der positiven Agency-Theorie und der Prinzipal-Agent-Theorie. Beide Zweige sind als Teilgebiete der Vertragstheorie der Neuen Institutionenökonomik zuzuordnen und bes. vom Ansatz der Transaktionskostenökonomik abzugrenzen. Die Agency-Theorie unterstellt rationale Wirtschaftssubjekte, die vollständige Verträge in dem Sinn abschließen, dass alle symmetrisch beobachtbaren und relevanten Variablen genutzt werden. Der Transaktionskostenansatz betont dagegen, dass bes. komplexe Verträge aufgrund beschränkter Rationalität der Wirtschaftssubjekte Lücken aufweisen, im obigen Sinn also unvollständig sind. Den organisationstheoretischen Implikationen unvollständiger Verträge wird vom Transaktionskostenansatz eine herausgehobene Bedeutung zugemessen.

3. Teilgebiete: a) Positive Agency-Theorie: Von Jensen (1983) geprägter Begriff für einen Zweig der Agency-Theorie. Im Vergleich zur Prinzipal-Agent-Theorie ist die positive Agency-Theorie in stärkerem Maße empirisch ausgerichtet. In der positiven Agency-Theorie wird häufig der gemeinsame Einfluss von Umgebungsfaktoren (wie etwa der Grad der Spezifität von Human- und physischem Kapital, Kapital- und Arbeitsmärkte (spezifische Investitionen)) und Überwachungs- sowie Bindungsaktivitäten (Agency-Kosten) auf die Wahl der Vertragsform analysiert.

b) Prinzipal-Agent-Theorie.

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Sachgebiete
Agency-Theorie
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