Agrarzoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die EU hat zur Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik für Waren vieler landwirtschaftlicher Bereiche eigene rechtliche Regelungen, sog. Marktordnungen (MO), geschaffen; diese sollen mithilfe ihrer vorrangig marktlenkenden Agrarzollsysteme den EU-Agrarmarkt in der EU regulieren. Wesentliches Merkmal ist die gemeinsame Preispolitik. Bei Einfuhr der betreffenden Waren aus einem Drittstaat gleichen die Agrarzölle den Unterschied zwischen hohem EU-Preisniveau und niedrigem Weltmarktniveau aus. In seltenen Fällen werden bei umgekehrter Konstellation bei der Ausfuhr Ausfuhrzölle erhoben. Üblicher ist die Auszahlung an die Ausführer als marktordnungsrechtliche Ausfuhrerstattung durch die Zollverwaltung (Hauptzollamt Hamburg-Jonas).
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