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AKP-Staaten

Kurzerklärung
1. Begriff: Unter der Bezeichung AKP-Staaten wird eine Internationale Organisation von 79 Ländern in Afrika, Karibik und dem Pazifik - davon viele ehemalige Kolonien Frankreichs und Großbritanniens - verstanden. Gründung in der Georgetown-Vereinbarung, zuerst mit dem Ziel der wirtschaftlichen Kooperation. 2. Bedeutung: Die EU unterhält seit 1975 im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik mit den AKP-Staaten Vertragsbeziehungen (Assoziierungsabkommen nach Art. 217 AEUV) über Handel, wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung sowie Finanzhilfen (Lomé-Abkommen; seit 2000: Cotonou-Abkommen). ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Jens Mester
Sprecherdienst der Kommission (SPP)
Dr. Carsten Weerth
Lehrbeauftragter für International Trade Law an der Jacobs University Bremen
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Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Unter der Bezeichung AKP-Staaten wird eine Internationale Organisation von 79 Ländern in Afrika, Karibik und dem Pazifik - davon viele ehemalige Kolonien Frankreichs und Großbritanniens - verstanden. Gründung in der Georgetown-Vereinbarung, zuerst mit dem Ziel der wirtschaftlichen Kooperation.

2. Bedeutung: Die EU unterhält seit 1975 im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik mit den AKP-Staaten Vertragsbeziehungen (Assoziierungsabkommen nach Art. 217 AEUV) über Handel, wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung sowie Finanzhilfen (Lomé-Abkommen; seit 2000: Cotonou-Abkommen). Während zunächst Zollpräferenzen im Umgang mit den AKP-Staaten wichtig waren, und mit STABEX und SYSMIN zwei Verfahren zur Stabilisierung der Exporterlöse der AKP-Staaten etabliert wurden, haben sich die AKP-Staaten in jüngster Zeit zu ausbaufähigen Beziehungen zur Welthandelsorganisation - World Trade Organization (WTO) - entschlossen.

 

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Literaturhinweise/Links
Sachgebiete
AKP-Staaten
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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