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aleatorische Werbung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Sammelbezeichnung für Gewinnspiele, Verlosungen, Preisausschreiben, Preisrätsel etc. im Rahmen von Werbung. Aleatorische Werbung ist rechtlich grundsätzlich zulässig, soweit die Veranstalter damit auf die Adressaten keinen psychologischen Kaufzwang ausüben.

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