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Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Kurzerklärung
Bezeichnung für jenen Teil der Betriebswirtschaftslehre (BWL), der sich mit übergreifenden Aspekten des unternehmerischen Handels befasst. Die Abgrenzung zu den speziellen Betriebswirtschaftslehren, die sich nur mit den einzelnen Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist unscharf. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung
Bezeichnung für jenen Teil der Betriebswirtschaftslehre (BWL), der sich mit übergreifenden Aspekten des unternehmerischen Handels befasst. Die Abgrenzung zu den speziellen Betriebswirtschaftslehren, die sich nur mit den einzelnen Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist unscharf.
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Sachgebiete
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
Die Bezeichnung Allgemeine Betriebswirtschaftslehre zielt auf jeden Teil der Betriebswirtschaftlehre, der sich mit den übergreifenden Aspekten des unternehmerischen Handelns befasst. So setzt sich die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre aus verschiedenen Sachfunktionslehren wie Produktion, Investition und Finanzierung, Forschung und Entwicklung, Marketing zusammen. Mit ... mehr
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