Leistung im Rahmen der Sozialhilfe an alte Menschen, um durch das Alter entstehende Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und ihnen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen (§ 71 SGB XII). Altenhilfe wird auch nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen (§ 26e BVG).