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Alterssicherung

Kurzerklärung
wichtiger Teil der sozialen Sicherung; nach dem Drei-Säulen-Konzept zu gliedern in: 1. Säule: die staatliche Alterssicherung, der die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die Alterssicherung der Landwirte, die soziale Alterssicherung der freien Berufe sowie die soziale Sicherung der Beamten zuzuordnen sind. 2. Säule: die ergänzende erwerbsbezogene Alterssicherung mit betriebliche Altersversorgung (bAV) und zusätzlicher Altersversorgung im öffentlichen Dienst sowie 3. Säule: die private Altersvorsorge (vgl. Riester-Rente). Die staatliche Alterssicherung wird weit überwiegend (in Deutschland ... Ausführliche Erklärung
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Vor dem Hintergrund des europäischen Binnenmarktes greift eine nationalstaatliche Dimension der Besteuerung der staatlichen Altersvorsorge und -versorgung inzwischen deutlich zu ... mehr
Ausführliche Erklärung

wichtiger Teil der sozialen Sicherung; nach dem Drei-Säulen-Konzept zu gliedern in:

1. Säule: die staatliche Alterssicherung, der die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die Alterssicherung der Landwirte, die soziale Alterssicherung der freien Berufe sowie die soziale Sicherung der Beamten zuzuordnen sind.

2. Säule: die ergänzende erwerbsbezogene Alterssicherung mit betriebliche Altersversorgung (bAV) und zusätzlicher Altersversorgung im öffentlichen Dienst sowie

3. Säule: die private Altersvorsorge (vgl. Riester-Rente). Die staatliche Alterssicherung wird weit überwiegend (in Deutschland ganz) im Umlageverfahren finanziert (Generationenvertrag), die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge basieren auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Neben der Einkommenssicherung für das Alter tragen auch die Kranken- und Pflegeversicherung erheblich zur sozialen Sicherung im Alter bei. Faktisch übernehmen auch die Unfallversicherung und die Kriegsopferversorgung (Lastenausgleich) Funktionen der Alterssicherung für spezielle Personenkreise.

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Sachgebiete
Alterssicherung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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