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Analogie

Definition: Was ist "Analogie"?

Wissenschaftstheorie: Übereinstimmung von Objekten bez. bestimmter Merkmale. Juristischer Sprachgebrauch: die sinngemäße Anwendung eines einzelnen Rechtssatzes (d.h.eines Paragraphen, ggf. eines Absatzes) auf einen im Gesetz nicht genannten Tatbestand (Gesetzesanalogie).

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Wissenschaftstheorie
    2. Juristischer Sprachgebrauch

    Wissenschaftstheorie

    Übereinstimmung von Objekten bez. bestimmter Merkmale; zu unterscheiden sind verschiedene Grade der Analogie, im Grenzfall Übergang zur Identität.

    1. Isomorphie: sehr weit gehende Ähnlichkeit hinsichtlich der Struktur von Objekten.

    2. Funktionsanalogie: Übereinstimmung unterschiedlicher Objekte oder Systeme hinsichtlich der von ihnen zu erfüllenden Funktionen.

    In der Wissenschaft gelten Analogieschlüsse als wichtiges Mittel der Erkenntnisgewinnung (Heuristik).

    Juristischer Sprachgebrauch

    die sinngemäße Anwendung eines einzelnen Rechtssatzes (d.h.eines Paragraphen, ggf. eines Absatzes) auf einen im Gesetz nicht genannten Tatbestand (Gesetzesanalogie). Bei der Rechtsanalogie wird ein gesetzesgeberischer Gedanke, der sich in sachlich unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Gesetzen) findet, auf einen nicht ausdrücklich geregelten Fall angewendet. Anderes gilt, wenn sich aus den Rechtsvorschriften ergibt, dass sie einer analogen Verwendung nicht zugänglich sein sollen. Ein Analogieverbot folgt aus Art. 103 II GG für den Bereich des materiellen Strafrechts zuungunsten des Beschuldigten.

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