Beruf, der als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie zu ihrer Anpassung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) staatlich anerkannt ist (§ 25 BBiG; § 25 HandwO). Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf gemäß § 28 BBiG bzw. § 27 HandwO nur nach der entsprechenden Ausbildungsordnung ausgebildet werden; in anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nicht ausgebildet werden. Die Ausbildung endet mit der Ausbildungsabschlussprüfung.
Die Gesamtzahl aller staatlich anerkannten Ausbildungsberufe einschließlich der fortgeltenden Altregelungen beträgt 349 (Oktober 2008).
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, das jährlich zu veröffentlichen ist .
Vgl. auch Berufsausbildungsverhältnis.