amtlicher Vordruck der Finanzbehörden seit dem Veranlagungszeitraum 2009, den seitdem jeder Steuerpflichtige ausfüllen muss. Eheleute, die zusammen veranlagt werden, füllen den Vordruck gemeinsam aus.
amtlicher Vordruck der Finanzbehörden seit dem Veranlagungszeitraum 2009, den seitdem jeder Steuerpflichtige ausfüllen muss. Eheleute, die zusammen veranlagt werden, füllen den Vordruck gemeinsam aus.
Mit der Anlage Vorsorgeaufwand, die eine Ergänzung zum Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung ist, werden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Altersvorsorge, Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung und sonstige Vorsorgeaufwendungen) gemacht.