Nach der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID) müssen Anlageberater bes. Aufklärungspflichten beachten. Der Berater muss auch auf Risiken und Interessenkonflikte in der Beratung hinweisen und auf Nachfrage erklären, wie viel Provision er für den Verkauf oder die Vermittlung der angebotenen Produkte erhält. Ausführliche Erklärung
Nach der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID) müssen Anlageberater bes. Aufklärungspflichten beachten. Der Berater muss auch auf Risiken und Interessenkonflikte in der Beratung hinweisen und auf Nachfrage erklären, wie viel Provision er für den Verkauf oder die Vermittlung der angebotenen Produkte erhält. Zu Konflikten kann es z.B. kommen, wenn Berater v.a. Fonds mit hohen Provisionen empfehlen oder bevorzugt Produkte von Gesellschaften verkaufen, die zum Konzern ihrer Bank oder Versicherung gehören.
Die Berater müssen vor dem Verkauf von Wertpapieren an Kunden einen Wertpapierhandelsbogen ausfüllen. Darin werden dokumentiert:
Der Kunde sollte sich eine Kopie des ausgefüllten Fragebogens aushändigen lassen und prüfen, ob er in die richtige Risikoklasse eingestuft ist und ggf. festhalten, was er darunter versteht, zumal die als Anlagebeispiele genannten Anlagegruppen nur grob gerastert sind:
Klasse 1 | sicherheitsorientiert | z.B. Euro-Geldmarktfonds. Kurzlaufende Euro-Rentenfonds, Euro-Anleihen mit sehr guter Bonität sowie offene Immobilienfonds |
Klasse 2 | konservativ | z.B. Euro-Anleihen bester Qualität, Investmentfonds mit deutschen Rentenwerten, kurzlaufende Fonds in Hartwährungen, international gestreute Rentenfonds |
Klasse 3 | ertragsorientiert | z.B. deutsche Aktienfonds, deutsche Standardaktien, international gestreute Aktienfonds |
Klasse 4 | spekulativ | z.B. spekulative Anleihen, deutsche Aktien-Nebenwerte, Optionsscheine, Optionen und Futures |
Klasse 5 | sehr spekulativ | z.B. sehr spekulative Anleihen, ausländische Aktien-Nebenwerte, Optionsscheine aller Art, Derivate, Hedgefonds |
Es wäre empfehlenswert, diese Beratungskriterien auch beim Kauf und/ oder der Finanzierung von Anlageimmobilien anzuwenden.