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Anlagekonten

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der Buchführung zusammenfassende Bezeichnung für Konten zur Erfassung des Anlagevermögens  (Immaterielles Anlagevermögen, Sachanlagen und Finanzanlagen). Anlagekonten umfassen z.B. "Konzessionen", "unbebaute Grundstücke", "bebaute Grundstücke", "Betriebsgebäude", "Technische Anlagen und Maschinen", " Betriebs- und Geschäftsausstattung", "Fuhrpark”, "Beteiligungen” und "Wertpapiere des Anlagevermögens".

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