Annexsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zuschlagsteuer; Steuern, die an die Höhe einer anderen Steuer anknüpfen. Die wichtigsten Annexsteuern im dt. Recht sind Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Annexsteuern haben zwar einen fest proportionalen Satz (z.B. 5,5 Prozent beim Solidaritätszuschlag), fallen in Relation zum Einkommen aber doch progressiv aus, wenn sie an die progressive Einkommensteuer anknüpfen, da dann die Belastung durch die Annexsteuer mit hohem Einkommen ebenfalls automatisch prozentual höher ist als bei niedrigem Einkommen.
Vgl. auch Einkommensteuer.
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